Lepik MSS Schneeräumung GmbH Kontakt
01 877 4521 office@schneeraeumung.at

Lepik MSS Schneeräumung GmbH

Winterdienst im 13. und 23. Wiener Gemeindebezirk – zuverlässig, lokal und mit Haftungsübernahme. Seit 1993.

Seit 1993 im Einsatz Haftung wird übernommen Räumzeit 6–22 Uhr
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Was wir tun

Schneeräumung für

Privathäuser

Unsere Schneeräumung erfolgt im Einklang mit dem § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der Sie als Privatperson verpflichtet sind, Ihren Gehsteig in der Zeit von 6–22 Uhr von Schnee und Eis reinzuhalten und zu streuen.

Die Verpflichtung gilt auch für Grundstücke, wo kein Gehsteig vorhanden ist. In diesem Fall muss ein 1 Meter breiter Streifen entlang der Häuserfront von Schnee und Eis befreit werden.

Mit der Übertragung dieser Verpflichtung an uns liegt auch die Haftpflicht auf unserer Seite.

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Firmen / Hausverwaltungen

Die Verpflichtung der Freihaltung der Flächen von Schnee und Eis betrifft auch Firmengelände und Parkplätze.

Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Betreuung von Firmenkunden und der Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen sind wir als erfahrener Partner den komplexen Anforderungen der Schneeräumung von Firmengeländen und Hausanlagen gewachsen.

Durch die lokale Betreuung innerhalb des 13. Wiener Gemeindebezirks sind wir in der Lage, schnell zu reagieren.

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Seit 1993

Über uns

Begonnen als kleines Unternehmen im Jahr 1993, sind wir im 13. und 23. Wiener Gemeindebezirk tätig. Die Treue unserer Kunden, die zu einem Großteil seit Beginn dabei sind, bestätigt uns, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben.

Unser fast unverändertes Team arbeitet stets motiviert an Ihrer Zufriedenheit und versucht, Ihnen durch Einhaltung unserer Prinzipien den bestmöglichen Service zu bieten, um Ihre Gehwege von Schnee zu befreien.

1993Gegründet
13. & 23.Wiener Bezirk
6–22Uhr Räumzeit
FAQ

Häufige Fragen

  • Die Übernahme der Haftung für die Dauer des Auftrags
  • Die Schneeräumung des Gehsteiges Ihrer Liegenschaft
  • Splittstreuung bei gefrierendem Regen bzw. Glatteisgefahr
  • Kostenlose Splittkehrung am Saisonende

Optional kann zusätzlich beauftragt werden:

Gehsteigabfahrt, Garageneinfahrt, Hauszugang, Stiegen, Haltestellen, Mistplatz, Parkplätze und weitere Flächen.

Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Ersträumung im Zeitraum von 3–4 Stunden nach Einsetzen des Niederschlages zu rechnen. Insbesondere bei plötzlich auftretenden oder anhaltenden Schneefällen kann der genaue Zeitpunkt je nach Wetterlage variieren.

Bei entsprechender Vorhersage wird – zum Beispiel im Falle von Glatteisgefahr – auch prophylaktisch gestreut.

Die Räumung erfolgt bis zu 3 mal täglich und orientiert sich an der jeweiligen Wetterlage.

Für die Dauer des Auftrags übernehmen wir die Haftung für Schäden, welche auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung unserer Mitarbeiter zurückzuführen sind.

Die Dachlawinenkontrolle ist gesondert in Auftrag zu geben und ist nicht Inhalt der Standardschneeräumung.

Die Tauwetterkontrolle ist gesondert in Auftrag zu geben und ist nicht Inhalt der Standardschneeräumung.

Standardmäßig verwenden wir ein Auftaumittel-/Splittgemisch, um die höchste Effektivität zu gewährleisten.

Auf Kundenwunsch benutzen wir auch Kaliumcarbonat; die Beschaffungskosten werden dem Vertrag angerechnet.

Kontaktieren Sie uns

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die kommende Wintersaison.

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