LEPIK MSS SCHNEERÄUMUNG GMBH
Schneeräumung für
PRIVATHÄUSER
Unsere Schneeräumung erfolgt im Einklang mit den § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der Sie als Privatperson verpflichtet sind ihren Gehsteig in der Zeit von 6-22 Uhr von Schnee und Eis reinzuhalten und zu streuen.
Die Verpflichtung gilt auch für Grundstücke wo kein Gehsteig vorhanden ist, in diesem Fall muss ein 1 Meter breiter Streifen entlang der Häusefront von Schnee und Eis befreit werden.
Mit der Übertragung dieser Verpflichtung an uns, liegt auch die Haftpflicht auf unserer Seite.
FIRMEN / HAUSVERWALTUNGEN
Die Verpflichtung der Freihaltung der Flächen von Schnee und Eis betrifft auch Firmengelände und Parkplätze.
Dank unserer Langjährigen Erfahrung in der Betreuung von Firmenkunden und der Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen sind wir als erfahrener Partner den komplexen Anforderungen der Schneeräumung von Firmengeländern / Hausanlagen gewachsen.
Durch die lokale Betreuung innerhalb des 13ten Wiener Gemeindebezirks sind wir in der Lage schnell zu reagieren.
Über uns
Begonnen als kleines Unternehmen im Jahr 1993, sind wir im 13. und 23. Wiener Gemeindebezirk tätig. Die Treue unserer Kunden, die zu einem Großteil seit Beginn dabei sind, bestätigt uns, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben.
Unser fast unverändertes Team arbeitet stets motiviert an Ihrer Zufriedenheit und versucht, Ihnen durch Einhaltung unserer Prinzipien den bestmöglichen Service zu bieten, um Ihre Gehwege von Schnee zu befreien.
Häufige Fragen
Kontaktieren Sie uns
Gerne beantworten wie Ihre Fragen